Der Mietvertrag
Mit einer mündlichen oder
schriftlichen Unterkunftsreservierung haben Sie mit Ihrem zukünftigen Gastgeber
einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen Es gelten die Bestimmungen des
befristeten Mietvertrags aus dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) und zusätzlich
die Rahmenbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
1
. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die
Unterkunft bestellt
und
zugesagt ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet beide Parteien zur
Erfüllung des Vertrages.
3.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft
dem Gast Schadenersatz zu leisten
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Vermieter ersparten Aufwendungen: Die Einsparungen betragen gemäß der
Internationalen Hotelordnung: bei Übernachtung mit Frühstück 20% bei Übernachtung
mit Halbpension 30%, bei Übernachtung mit Vollpension 40%. Bei Ferienwohnungen
beträgt die Minderung 10%.
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Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehaltene nicht in Anspruch genommene Unterkünfte
nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten; bis zur Weitervermietung jedoch
haftet der Gast nach Punkt 4.
6. Der Gast wird umgehend auf seine, Verpflichtung hingewiesen, evtl. Ausfallkosten zu übernehmen; erst nach Ablauf des stornierten Buchungszeitraumes werden dem Gast die Kosten in Rechnung gestellt.
7.
Gerichtsstand Ist der Betriebsort.
Wir
empfehlen unseren Gästen:
• alle wichtigen
Punkte des Mietvertrages (Lage, Umgebung, Haus- und Zimmerausstattung, Preise
und was darin enthalten ist, An- und Abreisetermin) klar zu
vereinbaren und schriftlich festzuhalten.
•
den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie vor
Unannehmlichkeiten und Kosten schützt, falls Sie die Reise aus wichtigen Gründen
(Krankheit, Unfälle etc,) nicht antreten können.